5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: 5.3.1 Bei Flugreisen, kombinierten Flug- und Schiffsreisen, Schiffsreisen mit der MPS Statendam und MS Alegria, Tanzzugreisen, Busreisen, Nur-Flug-Angeboten und Nur-Hotel-Angeboten auf Mallorca sowie Leistungen aus dem Schnee-Express-Prospekt: |
bis 90 Tage vor Reiseantritt: 20 %, mindestens € 25,– pro Person 89 – 30 Tage vor Reiseantritt: 35 %, mindestens € 25,– pro Person 29 – 21 Tage vor Reiseantritt: 45 %, mindestens € 25,– pro Person 20 – 11 Tage vor Reiseantritt: 60 %, mindestens € 25,– pro Person 10 – 2 Tage vor Reiseantritt: 70 %, mindestens € 25,– pro Person 1 Tag vor Reiseantritt bzw. Nichtanreise: 90 %, mindestens € 25,– pro Person |